Welche Rechtsbehelfe sind möglich?
Gegen die Erteilung eines Patents kann jedermann Einspruch einlegen. Hierzu besteht eine neunmonatige Einspruchsfrist, die mit dem Hinweis auf die Veröffentlichung der Patenterteilung beginnt. In diesem Fall wird auf Basis der vom Einsprechenden vorgetragenen Gründe eine erneute sachliche Prüfung der Patenterteilung vorgenommen. Als Ergebnis dieser Prüfung wird das Patent entweder widerrufen, beschränkt oder ganz aufrechterhalten. Gegen diese Entscheidung kann vom Einsprechenden oder vom Patentinhaber Beschwerde eingelegt werden. Das Beschwerdeverfahren erfolgt vor dem Bundespatentgericht. Ist ein Einspruch nicht zulässig, da die Einspruchsfrist abgelaufen ist, kann eine Nichtigkeitsklage erhoben werden. Das Nichtigkeitsverfahren findet vor dem Bundespatentgericht statt.
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